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   BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00   

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BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00 (https://dejure.org/2001,27578)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.2001 - 1 D 50.00 (https://dejure.org/2001,27578)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 1 D 50.00 (https://dejure.org/2001,27578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer Zurückverweisung der Sache an das Bundesdisziplinargericht trotz schwerer Verfahrensmängel - Vorübergehende Dienstunfähigkeit wegen Alkoholkrankheit - Freistellung vom Vorwurf alkoholisierten Erscheinens im Dienst und verspäteter Krankmeldung wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
    Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er in körperlicher oder geistiger Hinsicht nicht in der Lage ist, die mit seinem funktionellen Amt im abstrakten Sinne bei einer bestimmten Behörde verbundenen Dienstaufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen (Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 2 C 18.89 = NVwZ 1991, 476; Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 45.89 = NVwZ 1992, 1096; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG-Kommentar, Stand: Mai 2001, Bd. I, § 42 Rn. 4).

    Maßstab für die Dienstunfähigkeit ist somit nicht der derzeit oder zuletzt innegehabte Dienstposten (konkretes Amt im funktionellen Sinne), sondern das Amt als Oberamtsrat, Fernmeldesekretär, Werkmeister usw. (Urteil vom 28. Juni 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
    Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er in körperlicher oder geistiger Hinsicht nicht in der Lage ist, die mit seinem funktionellen Amt im abstrakten Sinne bei einer bestimmten Behörde verbundenen Dienstaufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen (Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 2 C 18.89 = NVwZ 1991, 476; Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 45.89 = NVwZ 1992, 1096; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG-Kommentar, Stand: Mai 2001, Bd. I, § 42 Rn. 4).
  • BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96

    Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst im Sinne von § 73 Abs. 1 BBG nicht vor, wenn der Beamte dienstunfähig und damit berechtigt ist, keinen Dienst zu leisten (Beschluss vom 9. November 2000 - BVerwG 1 D 8.96 - DÖD 1995, 61; Beschluss vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 -).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98

    Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand;

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
    Die im Disziplinarverfahren zu beachtende Prozessförderungspflicht rechtfertigte es daher, im Interesse des beschuldigten Beamten auf eine Zurückverweisung nach § 85 Abs. 1 Nr. 3 BDO zu verzichten (vgl. Urteil vom 15. August 2000 - BVerwG 1 D 44.98 - Buchholz 235 § 21 BDO Nr. 1).
  • BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94

    Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst im Sinne von § 73 Abs. 1 BBG nicht vor, wenn der Beamte dienstunfähig und damit berechtigt ist, keinen Dienst zu leisten (Beschluss vom 9. November 2000 - BVerwG 1 D 8.96 - DÖD 1995, 61; Beschluss vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 -).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 DB 15.80

    Rechtsfolgen des Fernbleibens vom Dienst für einen Beamten - Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
    An den Tagen, an denen er infolge nicht ausschließbarer alkoholischer Exzesse, so wie im Gutachten des Sachverständigen S. beschrieben (Untersuchungsakte Bl. 113 f. - s. nachstehend zu 2 b), in einem extrem maladen Zustand zu Hause verbrachte, weil er mehr oder weniger unfähig war, sich aus dem Hause zu bewegen, hat nicht einmal eine Dienstfähigkeit für eine noch so unterwertige Beschäftigung bestanden (vgl. Beschluss vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 15.80 - BVerwGE 73, 27, stRspr; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., § 73 Rn. 4).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96

    Verspätete Anzeige der Dienstunfähigkeit eines Fernmeldebeamten unter

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
    Da die beiden Tage des angeschuldigten alkoholisierten Erscheinens im Dienst in den gleichen Zeitraum fallen wie die vom Sachverständigen beurteilten Krankmeldungen, ist zugunsten des Ruhestandsbeamten auch für diese Tage von einer Aufhebung seiner Schuldfähigkeit auszugehen (vgl. auch Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 D 57.96 - Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 50.94 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1997 - 10 B 13183/96

    Bahnreform; Deutsche Bahn AG; Organisatorische Gestaltungsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
    Wird der Beamte - wie vorliegend - bei einem privatisierten Unternehmen wie der Deutschen Telekom AG, Deutschen Post AG oder Deutschen Bahn AG eingesetzt, besteht ein vergrößerter Handlungsspielraum bei der Zuweisung amtsangemessener Tätigkeiten, soweit dies zur Umsetzung der Unternehmensstruktur und der Unternehmensziele geboten ist (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 14. März 1997 - 10 B 13183/96 = NVwZ 1998, 538).
  • BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 50.94

    Dienstvergehen eines Postbeamten durch Briefzustellung unter erheblicher

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
    Da die beiden Tage des angeschuldigten alkoholisierten Erscheinens im Dienst in den gleichen Zeitraum fallen wie die vom Sachverständigen beurteilten Krankmeldungen, ist zugunsten des Ruhestandsbeamten auch für diese Tage von einer Aufhebung seiner Schuldfähigkeit auszugehen (vgl. auch Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 D 57.96 - Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 50.94 -).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.2483

    Kürzung der Dienstbezügen wegen Rückfalls in die "nasse Phase" einer

    Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit i.S.d. § 20 StGB bzw. für eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit i.S.d. § 21 StGB im Zeitraum von Ende 2010 bis Anfang 2011, weil der Beklagte wegen des alkoholbedingten Verlusts der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht in der Lage gewesen wäre, einen Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholerkrankung zu vermeiden (BVerwG, U.v. 9.10.2001 - 1 D 50.00 - juris Rn. 42), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 11.12.2001 - 1 DB 27.01

    Fahrlässig unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Feststellung des Verlusts der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst im Sinne von § 9 BBesG und § 73 Abs. 1 BBG nicht vor, wenn der Beamte dienstunfähig und damit berechtigt ist, keinen Dienst zu leisten (z.B. Beschluss vom 7. Juli 2000, a.a.O.; Urteil vom 9. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 50.00 - m.w.N.).

    Einengend im Verhältnis zu den Regelungen der dauernden Dienstunfähigkeit ist eine das Fernbleiben vom Dienst gemäß § 9 BBesG und § 73 Abs. 1 BBG rechtfertigende vorübergehende Dienstunfähigkeit jedenfalls erst dann anzunehmen, wenn der Beamte auch zu einer ihm vorübergehend zu übertragenden geringerwertigen Tätigkeit innerhalb seiner Laufbahngruppe außerstande ist (vgl. § 42 Abs. 3 Satz 4 BBG; dazu insgesamt Urteil vom 9. Oktober 2001, a.a.O., m.w.N.).

    Selbst wenn zu Gunsten des Antragstellers davon ausgegangen wird, dass dieser damals Amitriptylin, ein Präparat der Tri- und tetrazyklischen Antidepressiva mit Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit, tatsächlich eingenommen hat - was zwischen den Beteiligten streitig ist -, war der Antragsteller verpflichtet, zum Dienstantritt zu erscheinen, seine Vorgesetzten über die Medikamenteneinnahme und Fahruntüchtigkeit zu informieren und die ihm dann aufgegebenen dienstlichen Verrichtungen (im Rahmen eines seinem statusrechtlichen Amt zugeordneten Dienstpostens) zu erfüllen (vgl. Urteil vom 9. Oktober 2001, a.a.O.; Beschluss vom 30. März 2000 - BVerwG 1 DB 24.99 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen

    Diese Verfahrensweise, die den Beamten nicht in seinen Rechten beeinträchtigt, dient der Prozessförderungspflicht und der in Disziplinarverfahren gebotenen Beschleunigung (vgl. z.B. Urteile vom 15. August 2000 - BVerwG 1 D 44.98 - Buchholz 235 § 21 BDO Nr. 1 = ZBR 2001, 47 = DokBer B 2001, 38 und vom 9. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 50.00 - jeweils m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 15.09.2003 - 5 K 2197/03

    Entscheidung zur Fortführung eines Zwangspensionierungsverfahrens wegen

    Maßstab für die Dienstunfähigkeit ist nicht der derzeit oder zuletzt innegehabte Dienstposten (konkretes Amt im funktionellen Sinne), sondern das Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinne (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.10.2001 - 1 D 50.00 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 24 m. w. Nachw.), hier also das Amt einer Lehrerin mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen.
  • VG München, 10.03.2020 - M 21b K 18.3746

    Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst eines Zeitsoldaten

    Hintergrund dieses Rechtfertigungsgrundes ist der Gedanke, dass niemand zu einer Dienstleistung verpflichtet sein kann, die er objektiv nicht erbringen kann (vgl. BVerwG, B.v. 4.2.1982 - DB 1/82 - DokBer. B 1982, 137; B.v. 10.5.1995 - 1 DB 4/95 - juris Rn.9; U.v. 9.10.2001 - 1 D 50/00 - juris Rn. 24; U.v. 11.10.2006 - 1 DB 10/05 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 07.12.2004 - 1 D 14.03

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst ohne Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags

    Dienstunfähigkeit liegt erst dann vor, wenn der Beamte die Pflichten keines der für sein statusrechtliches Amt vorgesehenen Dienstposten innerhalb der Behörde mehr erfüllen kann (vgl. Urteil vom 9. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 50.00 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 24 m.w.N.).
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